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Молодёжные программы за границей Au-Pair и Work and Travel Представитель ассоциации IAPA


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"Au-Pair" heißt wörtlich übersetzt: "auf Gegenseitigkeit". Gemeint ist damit, daß die Familie dem Au-Pair bestimmte Leistungen gewährt (Kost und Logis), es wie ein Familienmitglied behandelt, und das Au-Pair dafür im Gegenzug bei der Betreuung der Kinder und im Haushalt mithilft.

Als Au-Pair sollten Sie:
- zwischen 18 und 24 Jahre alt sein;
- Grundkenntnisse, Erfahrungen und etwas Geschick in hauswirtschaftlichen Tätigkeiten und in der Kinderbetreuung haben;
- bereits recht gut Deutsch sprechen können (mindestens Grundkenntnisse besitzen);
- die Bereitschaft besitzen, sich auf die Mentalität der Gastfamilie einzustellen;
- 1 Jahr bei der Gastfamilie arbeiten.

Das Programm garantiert im Gegenzug:
- ein eigenes Zimmer und Verpflegung in der Familie;
- 1,5 Tage pro Woche frei;
- Taschengeld in Höhe von 205,- EUR;
- bei einem Aufenthalt von 1 Jahr, einen Monat bezahlten Urlaub;
- Kranken- und Unfallversicherung durch die Gastfamilie.

Was spricht für einen Au-Pair Aufenthalt? An Motiven für den Einstieg ins Au-Pair-Leben herrscht kein Mangel. Einige häufig genannte Beispiele:

- Das andere Sprache lernen: dort, wo die fremde Sprache im täglichen Leben gesprochen wird, lernt man am besten - gerade im Zusammenleben mit Einheimischen. Dies kann auch für die spätere Ausbildung von Bedeutung sein, sofern diese einen sprachlichen Bezug aufweist (Fremd- sprachenkorrespondentin, Fremdsprachensekretärin oder Sachbearbeiterin im Im- und Export).
- Den eigenen Horizont erweitern: einmal aus dem bisherigen Lebensumfeld herauszukommen, andere Lebensgewohnheiten kennenzulernen, ist immer verlockend. Für viele bietet sich als Au-Pair erstmalig die Möglichkeit, für längere Zeit weit entfernt von ihrer Familie zu leben, auf "eigenen Füßen zu stehen"..
- Reisen und Arbeiten verbinden: im Gegensatz zum Herumreisen oder zur anstrengenden Jobsuche im Ausland hat man hier die Möglichkeit, daß ein längerer Aufenthalt sich ohne größere eigene Aufwendungen finanzieren läßt.
- Zeit zum Nachdenken finden: über die eigene Familie, Freundschaften, Berufsvorstellungen...
- Erfahrungen sammeln im Umgang mit Kindern oder auch in Dingen der Haushaltsführung. Für einige Berufe im hauswirtschaftlichen, sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Bereich kann die Au-Pair Zeit sogar als Vorpraktikum anerkannt werden.
- Eine Wartezeit überbrücken: vor dem Studium, der Lehre usw.
- Das Land kennenlernen, in dem man später vielleicht einmal leben möchte - als Nicht-Tourist!
- Und: immer häufiger erscheint auch das Motiv, während teurer Fernreisen einen Teil der Aufenthaltskosten zu sparen, sich etwas dazuverdienen.

Einige der Motive der Gastfamilien, ein ausländisches Au-Pair-Mädchen bei sich aufzunehmen

Viele Familien entscheiden sich für die Anstellung eines Au-Pairs, weil
- die Mutter berufstätig ist und es darauf ankommt, daß tagsüber jemand zu Hause ist, der auf die Kinder aufpaßt;
- die Eltern einen Babysitter suchen;
- eine Hilfe im Haushalt gebraucht wird;
- die Familie Interesse daran hat, mit einer Ausländerin/einem Ausländer zusammenzuleben;
- oder die Kinder Sprachunterricht/Nachhilfe in der Sprache des Au- Pairs erhalten sollen.
Diese Wünsche und Überlegungen mögen der Ansporn sein, sich mit dem Au-Pair-System näher zu beschäftigen.

Wenn Sie bereits genannte Voraussetzungen erfüllen und glauben, genügend Einsatzbereitschaft für diese Tätigkeit mitzubringen, sind folgende Bewerbungsunterlagen notwendig:
- Die Bewerbung als Au- Pair mit Paßfoto
- Lebenslauf in Briefform und in der Sprache des Gastlandes
- Ein ärztliches Attest
- mehrere Privatfotos von Ihnen, wenn möglich mit Kindern
- Referenzen ( z.B. Arbeitszeugnisse)

Wichtige Informationen

Sie bekommen nur eine Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis, um als Au-pair in der jeweiligen deutschen Gastfamilie zu arbeiten, anderweitige zusätzliche Beschäftigungen sind nicht statthaft (Bei Zuwiderhandlung erlischt Ihr Visa und Sie müssen mit der Ausweisung aus Deutschland rechnen).

Für Au-pair aus Nicht-EU-/EWR Staaten besteht nur der einmalige Aufenthalt von einen Jahr, die Verlängerung des Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland darüber hinaus ist nicht möglich. Die Kosten für An- und Rückreise sind von dem Au-pair selbst zu bezahlen, Ihr Reisepass muß 1/4 Jahr über Ihre Aufenthaltsdauer gültig sein.

Mit dem von allen drei Vertragsparteien unterzeichneten Vermittlungs- und Betreuungsvertrag ist es für das Au-pair möglich, das Au-Pair-Visa bei der zuständigen deutschen Botschaft/ Konsulat zu beantragen.

Es ist notwendig sobald der Reisetermin feststeht sich mit Ihrer Gastfamilie in Verbindung zu setzen um Ihnen die genaue Ankunftszeit mitzuteilen.


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